• Suche

Performance und Verzinsung

Geschätzter Deckungsgrad / Performance bis Ende Oktober 2022 und aktuell

Nach einem sehr positiven letzten Anlagejahr startete das Jahr 2022 aufgrund der Weltwirtschaftslage sowie der Ukrainekrise deutlich negativ. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres wurden einzig in den Monaten Juli (+3.97%) und Oktober (+1.98%) positive Renditen erzielt. So überrascht es leider nicht, dass die kumulierte Performance per Ende Oktober 2022 bei -13.24% (Benchmark -15.19%) liegt. Die Benchmark ist eine Vergleichsgrösse, mit welcher man die erzielte Performance/die eigene Leistung misst. Der Pensionskassen Index der Credit Suisse erreichte im gleichen Zeitraum eine Performance von -10.00%. Per Ende November 2022 beträgt die kumulierte Performance -11.02%.

Aufgrund der stark negativen Performance sank der Deckungsgrad von 123.4% per Ende 2021 auf zirka 105.6% per Ende Oktober 2022. Dies bedeutet, dass keine freien Mittel mehr vorhanden sind und die Wertschwankungsreserve noch 5.6% beträgt (Sollwert: 18.6%).

Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2022 mit 1%

Für die Festlegung des Jahresendzinssatzes 2022 wandte der Stiftungsrat wiederum die interne Richtlinie für die Verzinsung der Altersguthaben der Aktivversicherten (Beteiligungsmodell) an. Als Grundlage für den Zinsentscheid dient jeweils der Deckungsgrad Ende des Vorjahres sowie die kumulierte Performance Ende Oktober des laufenden Jahres. Aufgrund dieses Modells resultierte ein Zinsentscheid von 1.0%. Der Stiftungsrat beschloss deshalb, die Altersguthaben 2022 definitiv mit 1.0% (Vorjahr 7.0%) zu verzinsen. Dies entspricht dem BVG-Mindestzinssatz für 2022.

Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2023

Für die Guthaben der im Verlauf des Jahres 2023 in Pension gehenden oder austretenden Versicherten hat der Stiftungsrat eine Verzinsung im Umfang des vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatzes von 1.0% beschlossen.

Keine Erhöhung der laufenden Renten per 1. Januar 2023

Eine gute finanzielle Lage der Pensionskasse ist sehr wichtig, um die langfristigen Rentenverpflichtungen sicherzustellen. Die finanzielle Lage hat sich im laufenden Jahr leider deutlich verschlechtert. Deshalb hat der Stiftungsrat entschieden, per 1. Januar 2023 keine Anpassung der Renten vorzunehmen.


Veröffentlicht:19.12.2022
(299 Worte)