Geschätzter Deckungsgrad / Performance bis Ende Oktober 2023 und aktuell
Nach einem sehr negativen letzten Anlagejahr startete das Jahr 2023 sehr positiv. Leider war diese Erholung an den Börsen nur von kurzer Dauer und die monatlichen Ergebnisse waren sehr volatil. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres erzielten wir eine negative Rendite von -0.40% (Benchmark +0.67%). Der Vergleichsindex der Credit Suisse erreichte im gleichen Zeitraum eine Performance von +1.09%. Der Rückstand ist vor allem auf das negative Abschneiden eines aktiv gemanagten Portfolios zurückzuführen, welches intensiv beobachtet wird. Per Ende November 2023 beträgt die Performance +3.71%.
Aufgrund der erzielten Performance stieg der Deckungsgrad von 105.7% per Ende 2022 auf zirka 107.9% per Ende November 2023. Dies bedeutet, dass weiterhin keine freien Mittel vorhanden sind und die Wertschwankungsreserve 7.9% beträgt (Sollwert: 18.6%).
Überarbeitung des Beteiligungsmodells2023 hat der Stiftungsrat das bestehende Beteiligungsmodell, welches als Basis für die Festlegung der Verzinsung des Altersguthabens und die Rentnerbeteiligung gilt, überarbeitet und zudem eine Leitlinie für die Teuerung per 1. Oktober 2023 eingeführt.
Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2023 mit 1%Für die Festlegung des Jahresendzinssatzes 2023 wandte der Stiftungsrat die überarbeitete interne Richtlinie für die Verzinsung der Altersguthaben der Aktivversicherten (Beteiligungsmodell) an. Als Grundlage für den Zinsentscheid dient jeweils der Deckungsgrad Ende des Vorjahres sowie die kumulierte Performance Ende Oktober des laufenden Jahres. Aufgrund dieses Modells resultierte ein Zinsentscheid von 1.0%. Der Stiftungsrat beschloss deshalb, die Altersguthaben 2023 definitiv mit 1.0% (Vorjahr 1.0%) zu verzinsen. Dies entspricht dem BVG-Mindestzinssatz für 2023.
Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2024Für die Guthaben der im Verlauf des Jahres 2024 in Pension gehenden oder austretenden Versicherten hat der Stiftungsrat eine Verzinsung im Umfang des vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatzes von 1.25% (Vorjahr 1.0%) beschlossen.
Keine Erhöhung der laufenden Renten per 1. Januar 2024 Eine gute finanzielle Lage der Pensionskasse ist sehr wichtig, um die langfristigen Rentenverpflichtungen sicherzustellen. Die finanzielle Lage hat sich im laufenden Jahr nochmals leicht verschlechtert. Deshalb hat der Stiftungsrat entschieden, per 1. Januar 2024 keine Anpassung der Renten vorzunehmen.
Vorsorgereglement 2024 Das Vorsorgereglement wurde leicht überarbeitet und den neusten gesetzlichen Entwicklungen, u.a. aufgrund der AHV21 sowie von Inputs der Aufsichtsbehörde angepasst. Neu wird wie in der AHV der Begriff Referenzalter (anstelle Rentenalter) verwendet. Die Teilpensionierung (Artikel 29) musste aufgrund der AHV21 komplett überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang hat der Stiftungsrat die Meldefrist für einen (Teil-)Kapitalbezug bei Pensionierung von drei auf einen Monat reduziert (Artikel 27, Abs. 2). Der Umgang der Pensionskasse mit Personendaten wurde in Artikel 58bis neu eingefügt.
Veröffentlicht: | 20.12.2023 |
(412 Worte)